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   BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 181/02   

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https://dejure.org/2003,9371
BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 181/02 (https://dejure.org/2003,9371)
BayObLG, Entscheidung vom 08.01.2003 - 3Z BR 181/02 (https://dejure.org/2003,9371)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - 3Z BR 181/02 (https://dejure.org/2003,9371)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkretisierung des Rechtsschutzbegehrens auf Fortsetzungsfeststellung

  • Judicialis

    FGG § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 27
    Sofortige weitere Beschwerde in Unterbringungssachen - Hauptsacheerledigung und Fortsetzungsfeststellungsbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde wegen Erledigung der Hauptsache; Zum Darlegungsumfang in einem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer gerichtlichen Entscheidung

Verfahrensgang

  • AG Lindau - XIV 18/02
  • LG Kempten - 42 T 1940/02
  • BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 181/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 786 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 181/02
    Darüber hinaus gebietet es die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. zuletzt BVerfG NJW 2002, 2456; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 181/02
    Es genügt deshalb nicht, dass der Beschwerdeführer den zunächst mit einem anderen Ziel eingelegten Antrag aufrecht erhält, ohne auf die veränderte Verfahrenssituation zu reagieren (vgl. hierzu BayObLGZ 2002, 304/309 f.).
  • BayObLG, 17.03.1992 - BReg. 1a Z 53/89

    Voraussetzungen für die Erteilung eines sogenannten Fremdrechtserbschein;

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 181/02
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat sodann über die gesamten Kosten des Verfahrens ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert zu entscheiden (BayObLGZ 1992, 54/57; Keidel/Kahl 14.Aufl. § 27 Rn. 55 m. w. N.).
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